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   RG, 09.12.1919 - IV 1000/19   

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https://dejure.org/1919,493
RG, 09.12.1919 - IV 1000/19 (https://dejure.org/1919,493)
RG, Entscheidung vom 09.12.1919 - IV 1000/19 (https://dejure.org/1919,493)
RG, Entscheidung vom 09. Dezember 1919 - IV 1000/19 (https://dejure.org/1919,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der mit der Einlösung eines sog. Kassenschecks Beauftragte sich der Unterschlagung des darauf erhaltenen Geldbetrags schuldig machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 185
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60

    - GdF Wüstenrot 2 -, Ausschluss der Aufrechnung, stillschweigender Verzicht,

    Das Berufungsgericht befindet sich mit seiner Annahme, die Klägerin habe das Eigentum an den von den Kunden an den Beklagten gezahlten Geldbeträgen erlangt, dem stehe auch ein etwaiger innerer Wille des Beklagten, das Geld nicht an die Klägerin abzuführen, nicht entgegen, im Einklang mit dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden Willen der Beteiligten und mit dem Gesetz (§§ 164 Abs. 1, 116, 929 BGB; vgl. RGRK Anm. 17 zu § 929, Anm. 3 zu § 116; RGSt 54, 185, 187; RGZ 137, 23, 25 f).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 390/58

    Rechtsmittel

    Der Annahme gewerbsmäßigen Handelns (§ 401 b Abs. 1 AbgO) stand nicht entgegen, daß Ro. den Kraftstoff selbst und nicht zur Weiterveräußerung benötigte (RGSt 54, 185).
  • BGH, 02.04.1954 - 2 StR 85/54

    Rechtsmittel

    Auch darin liegt die Absicht fortlaufende Vermögensvorteile zu erlangen und sich damit eine Einnahmequelle von einiger Dauer zu schaffen (RGSt 54, 185).
  • BGH, 03.09.1953 - 1 StR 641/52

    Rechtsmittel

    In deren Eigentum können die Gelder und Schecks nur übergegangen sein, wenn sie wenigstens mittelbaren Besitz (§ 930 BGB) daran erwarben (vgl. RGSt 54, 185, 187).
  • BGH, 25.07.1952 - 4 StR 653/51

    Rechtsmittel

    Es genügt vielmehr, dass der Täter die Sache erwirbt, uri sie unter Ersparung von Mehrausgaben unmittelbar für sich zu verwenden (RGSt 54, 185; RGSt 77, 329, BGH 4 StR 329/51 vom 17. Januar 1952).
  • BGH, 20.10.1955 - 3 StR 326/55

    Rechtsmittel

    In diesem Falle würde er das Geld unterschlagen haben, indem er es im eigenen Nutzen verbrauchte (vgl. RGSt 54, 185).
  • BGH, 14.07.1953 - 5 StR 297/53

    Rechtsmittel

    Je nach der Willensrichtung des Angeklagten konnte entweder die Bundespost (falls der Angeklagte das Geld zunächst für diese erwerben wollte) oder der Angeklagte (falls er - wie die Revision ausführt - schon bei Einlösung des Schecks den Willen hatte, das Geld für sich zu gebrauchen) Eigentum an dem Geld erlangt haben (vgl. BGH Urteil vom 30.9.52 - 1 StR 178/52 - im Anschluß an RGSt 54, 185).
  • BGH, 26.02.1953 - 3 StR 797/52

    Rechtsmittel

    In der Hand des Angeklagten war er aber eine einem Legitimationspapier ähnliche für ihn fremde Urkunde, deren wirtschaftlichen Wert er sich dadurch zueignen konnte, daß er vertragswidrig die Gutschrift des Überweisungsbetrages auf seinem Konto veranlaßte (vgl. RGSt 54, 185).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 354/54

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hätte dem D. auch den zum Erwerbe des Eigentums erforderlichen Besitz, sei es durch vorweggenommenes Besitzkonstitut, sei es durch ein Insichgeschäft, verschafft (RGSt 54, 185).
  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 462/52

    Rechtsmittel

    Das ist ständige Rechtsprechung (vgl. RGSt 53, 155; 54, 185; RG Goltd Arch 48, 442).
  • BGH, 26.02.1953 - 5 StR 884/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 178/52

    Rechtsmittel

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